Adlershofer Fundus - Ausstattung, Kostüme und Requisiten
 

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Prestito GmbH & Co.KG – Adlershofer Fundus
Für alle Geschäftsvorgänge der Prestito GmbH & Co.KG – Adlershofer Fundus (im nachfolgenden: Adlershofer Fundus) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Für jedes Mietgut aus dem Kostüm- und dem Möbel-/ Requisitenfundus ist eine unterschriebene Kostenübernahmeerklärung zwingend erforderlich. Diese enthält die Angaben über den Nutzer (=Mieter), die zur Miete berechtigten Personen bzw. Abholer, den Arbeitstitel der Produktion bzw. Projektangaben, den Nutzungszeitraum, die Rechnungsadresse.
2. Der Nutzer der Kostüme/Requisiten ist nicht berechtigt, diese weiterzuvermieten oder sie artfremd zu gebrauchen.
3. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter, dessen Beauftragten oder Transportperson trägt der Mieter die Gefahr für die Verschlechterung oder den Untergang des Mietgutes und seiner Verpackung.
4. Abholzeiten und Rücklieferungstermine bedürfen der konkreten Absprache mit den Mitarbeitern des Adlershofer Fundus. Die vermieteten Gegenstände sind während der regulären Öffnungszeiten beim Adlershofer Fundus abzuholen und auch dorthin wieder zurückzubringen.
5. Die Mietzeit der kostenpflichtigen Nutzung beginnt mit der schriftlichen Reservierung der Kostüme/Requisiten und endet mit der Rücklieferung. Für die Berechnung der Mietzeit gelten folgende Regeln: Bei einer Anmietung von Freitag bis Montag (Wochenende) werden 2 Miettage berechnet. Im Übrigen gelten die Tage Montag bis Freitag als Miettage, für die die Mietzeit vereinbart wurde, einschließlich Abhol- und Rücklieferungstag. An gesetzlichen Feiertagen ist keine Abholung und Rücklieferung von Kostümen und Requisiten möglich. Diese Tage werden nicht als Mietzeit berechnet.
6. Sofern der Nutzer einen Auftrag erst 1Tag oder weniger vor vereinbarter Abholung storniert oder ohne Absage die Kostüme/Requisiten nicht abholt, für den die ausgesuchten Kostüme/Requisiten bereits verpackt und/oder die Möbel bereitgestellt wurden, zahlt der Nutzer eine Vergütung für die aufgewendeten Arbeitsstunden des Adlershofer Fundus mit 30,00 € netto/Arbeitsstunde.
7. Das Mietgut und seine Verpackung werden dem Nutzer zur Verwendung in der jeweiligen Produktion als Ausstattungsgegenstand überlassen. Eine anderweitige Verwendung oder Veränderung ist nicht gestattet, es sei denn der Adlershofer Fundus hat dieser schriftlich zugestimmt.
8. Das Mietgut und seine Verpackung sind nach Ablauf der Mietdauer in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
9. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Adlershofer Fundus.
10. Gibt der Nutzer die gemieteten Kostüme/Requisiten nicht in der vereinbarten Zeit zurück, werden dem Nutzer die Mietkosten bis zur Rückgabe weiter berechnet.
11.Der Nutzer ist verpflichtet, unverzüglich nach Abholung des Mietgutes dieses zu
untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Adlershofer Fundus
unverzüglich diesen anzuzeigen.
12.Die Haftung für den Transport, den Gebrauch und die Verwahrung der Kostüme/
Requisiten liegt ab Verlassen der Geschäftsräume des Adlershofer Fundus und bis zur Rücklieferung beim Nutzer. Sämtliche Kosten für Transport und Verpackung
gehen zu Lasten des Nutzers. Der Nutzer ist verpflichtet, die Requisiten durch Fachpersonal transportieren und installieren zu lassen. Maximale Leistungen der Leuchtmittel bei bestimmten Lampentypen sind unbedingt zu beachten. Für ungeprüfte Elektroartikel übernimmt der Adlershofer Fundus keine Funktionsgarantie.
13.Der Nutzer ist verpflichtet, die gemieteten Kostüme/Requisiten gegen Beschädigungen und Verluste branchenüblich zu versichern. Der Nutzer erkennt die vom Adlershofer Fundus ausgewiesenen Versicherungswerte an.
14.Die Kostüme/Requisiten sind im einwandfreien und unveränderten Zustand zurückzuliefern. Sofern Kostüme/Requisiten bei der Rückgabe Beschädigungen/ Verschmutzungen aufweisen, werden notwendige Reparaturen/ Reinigung vom Adlershofer Fundus veranlasst. Die Kosten der notwendigen Reparaturen/ Reinigung zur Beseitigung der Beschädigungen/Verschmutzungen trägt der Nutzer in tatsächlich entstandener Höhe. Sofern die Reparaturen/ Reinigung durch Mitarbeiter vom Adlershofer Fundus ausgeführt werden, werden die Leistungen mit 30,00 € netto/Arbeitsstunde berechnet. Ist eine Reparatur/Reinigung nicht möglich, hat der Nutzer die eingetretene Wertminderung zu ersetzen. Gehen gemietete Kostüme/Requisiten während der Mietzeit verloren oder werden diese irreparabel zerstört, hat der Nutzer den Wiederbeschaffungswert des Kostüms/ Requisits zu ersetzen.
15.Werden Kostüme/Requisiten, die dem Nutzer als Verlust bereits berechnet und von diesem bezahlt wurden, zurückgeliefert oder ein adäquater Ersatz geliefert, wird dieser gezahlte Betrag vom Adlershofer Fundus zurückerstattet. Der Adlershofer Fundus ist berechtigt, die Miete für den gesamten Zeitraum, in dem ein Kostüm/Requisit infolge Reparatur/Reinigung oder verspäteter Rücklieferung nicht zur Vermietung zur Verfügung stand, nachzuberechnen. Nicht zurückgeführtes oder stark beschädigtes Verpackungsmaterial (Packdecken, Kartonagen, Verpackungsfolien) wird mit der Schlussrechnung in Rechnung gestellt.
16.Der Adlershofer Fundus ist berechtigt, eine Kaution bis zur Höhe des ausgewiesenen Wiederbeschaffungswertes des Mietgutes zu verlangen und/oder die Mietgegenstände nur nach Rechnungsausgleich herauszugeben.
17.Rechnungsbeträge sind sofort mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Mieter gerät spätestens in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag seit Zugang der Rechnung nicht mit Ablauf von 30 Tagen ausgeglichen ist.
18.Der Adlershofer Fundus steht nicht für Nachteile ein, die dem Nutzer daraus erwachsen, dass einzelne angeforderte Kostüme/Requisiten versehentlich nicht mitgeliefert wurden.
19.Abweichungen in Farbe, Struktur und Oberfläche von der Darstellung in der Onlinepräsenz können nicht ausgeschlossen werden.
20.Anzeigen und Erklärungen, die der Vermieterin gegenüber abzugeben sind, bedürfen der Schriftform.
21.Der Nutzer erkennt mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein oder dem Nutzungsvertrag diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
22.Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Berlin.

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